Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Seinet AG
Durch die Übermittlung einer Bestellung anerkennt die Bestellerin (nachfolgend auch: "Besteller", "Käuferin", "Käufer", "Kundin", "Kunde", "Sie", "Ihnen", "Vertragspartei") die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: "AGB") der Seinet AG Luzern (nachfolgend auch: "Verkäuferin", "wir", "uns", "unser/e", "Vertragspartei").
Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Preise, Sortiment, exklusive MWST
Unsere Offerten sind freibleibend; Selbstbelieferung, Zwischenverkauf, Sortiments- und Preisänderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten.
Die Preisangaben erfolgen exklusive Mehrwertsteuer (MWST).
Staffelpreise
Staffelpreise sind nicht kombinierbar: Sie gelten für Originalkartons, in einer Lieferung.
Anbrüche von Originalkartons
Wir können Ihnen den grössten Teil unseres Sortimentes im Anbruch liefern. Der Preiszuschlag für Anbruchlieferungen ist in der Preisliste ausgewiesen und beträgt in der Regel CHF 2.00 pro kg und CHF 0.50 bis CHF 2.00 bei Stückpreisen.
Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote gelten für Geschäftskunden.
Die Angebote verstehen sich als Antrag ohne Verbindlichkeit (unverbindliche Aufforderung an die Käuferin, das Produkt zu bestellen). Mit der Übermittlung der Bestellung an die Verkäuferin schliesst die Bestellerin die Bestellung verbindlich und kostenpflichtig ab. Sofern die bestellte Ware zum Liefertermin verfügbar ist, nimmt die Verkäuferin den Vertrag zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware/n zum Versand an.
Es steht der Verkäuferin frei, eine Bestellung ohne Angabe eines Grundes ganz oder teilweise abzulehnen.
Mindest-Warenbestellwert für Lieferung franko Küche oder Talbahnstation
Innerhalb des Tourenplanes erfolgen Lieferungen ab einem Warenbestellwert von CHF 200.00 franko Küche oder Talbahnstation.
In der Stadt Luzern erfolgen Lieferungen ab einem Warenbestellwert von CHF 80.00 franko Küche.
Ausserhalb des Tourenplanes sind Lieferungen von Dienstag bis Freitag in die ganze Schweiz mit Fremdcamion möglich. Fremdcamionlieferungen erfolgen ab einem Warenbestellwert von CHF 400.00 franko Küche oder Talbahnstation.
Transportkostenanteil für Kleinlieferungen. Lieferungen in entfernte Täler, Kosten von Transportbahnen
Für Lieferungen, welche den Mindest-Warenbestellwert für die franko-Zustellung nicht erreichen, erheben wir einen Transportkostenanteil von CHF 25.00.
Für Lieferungen in entfernte Täler (u.a. im GR, TI, VS und Jura) und/oder mit kostenpflichtigen Transportbahnen fallen zusätzliche Transportkosten an, welche wir Ihnen auf Anfrage bekanntgeben.
Warenannahme, Vollmachtregelung
Ist bei der Warenanlieferung keine nach Handelsregister unterschriftsberechtigte Person der Bestellerin anwesend, gilt gegenüber der Verkäuferin jede im Betrieb der Bestellerin anwesende und warenannehmende Person als von der Bestellerin zur Warenannahme instruiert, befugt und bevollmächtigt.
Mit der Entgegennahme der Lieferung bestätigt die Bestellerin bzw. die für sie handelnde warenannehmende Person den Erhalt der gelieferten Ware/n.
Beanstandungen, Mängel
Preis-, Gewichts- und Lieferdifferenzen sind der Verkäuferin umgehend, spätestens innerhalb 8 Stunden nach Warenerhalt, zu melden. Qualitätsmängel sind der Verkäuferin umgehend, spätestens innerhalb 8 Stunden nach Feststellung, zu melden. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Ware als genehmigt.
Lebende Tiere reisen auf Risiko und Gefahr der Bestellerin.
Warenrückname, Ersatz, Gutschriften
Die Verkäuferin nimmt fristgemäss beanstandete Ware nur im unveränderten Originalzustand, in der Originalverpackung und unter Beilage der Originalauszeichnungsetikette zurück. Nur berechtigt beanstandete und korrekt zurückgegebene Ware wird nach Wahl der Verkäuferin ersetzt oder gutgeschrieben. Weitere Gewährungsleistungsrechte sind ausdrücklich wegbedungen.
Haftung
Die Verkäuferin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte direkte Schäden. Eine weitere Haftung oder Verpflichtung, insbesondere eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder im Falle von höherer Gewalt (Wetter, behördliche Massnahmen, Streik, Transporthindernisse etc.) wird ausdrücklich wegbedungen.
Zahlungskonditionen
Die Lieferung erfolgt gegen Barinkasso oder nach Vorausbezahlung.
Die Verkäuferin gewährt Lieferung/en auf Rechnung, Perioden- oder Monatsrechnung nach gegenseitiger Unterzeichnung einer Liefer- und Zahlungsvereinbarung und Bonitätsprüfung.
Schuldanerkennung und Zahlungsverpflichtung bei Lieferung auf Rechnung, Vollmacht
Mit der Warenannahme anerkennt die Bestellerin, der Verkäuferin die Kaufpreisforderung/en (Lieferschein-Total/e), welche sich aus der/den Summen der auf dem/den Lieferpapier/en ausgerwiesenen Artikelzeilenbetrag/beträgen (=Menge x Einheitspreis) ergibt/ergeben, zu schulden.
Die Bestellerin verpflichtet sich zur Bezahlung der im vorherigen Satz definierten Kaufpreisforderung/en innerhalb der auf dem/den Lieferpapier/en aufgeführten Zahlungsfrist bis spätestens zum auf der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin.
Die Bestellerin bevollmächtigt jede in ihrem Betrieb anwesende und warenannehmende Person die Kaufpreisforderung/en der Verkäuferin stellvertretend im Namen der Bestellerin als Schuld anzuerkennen und das Zahlungsverpflichtungsversprechen stellvertretend in ihrem Namen abzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderunge/en im Eigentum der Verkäuferin.
Zahlungsverzug, Verzugszinsen
Die Entgegennahme einzelner Teilzahlungen oder die Gewährung eines Zahlungsaufschubes durch die Verkäuferin stellt keinen Verzicht auf die vollständige Begleichung der jeweiligen Forderung dar.
Ab Fälligkeitsdatum schuldet die Bestellerin der Verkäuferin auf den ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 5% pro Jahr.
Datenschutz
Die aktuelle Datenschutzerklärung der Verkäuferin auf der Website www.seinet.ch bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.
Änderungen der AGB und Datenschutzerklärung
Die Verkäuferin kann die AGB und Datenschutzerklärung jederzeit ändern. Für die Bestellerin gelten die aktuellen Versionen der AGB und Datenschutzerklärung, welche zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe auf der Website www.seinet.ch publiziert sind.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bestellungen, Warenlieferungen und Dienstleistungen zwischen der Verkäuferin und der Bestellerin ist LUZERN. Die Verkäuferin kann auch am Domizil der Bestellerin oder vor jedem zuständigen Gericht klagen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Luzern, 14. September 2026